Verwendung von Desinfektionsmitteln sollten nur sach- und fachgerecht erfolgen. Gesundheitsbehörden sehen Desinfektion von Flächen im öffentlichen Raum für nicht sinnvoll an.

Alkohol ist keine Lösung. Jedenfalls wenn es um die Desinfektion von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Personenverkehr geht. Einige Verkehrsbetriebe greifen dennoch in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie zu scharfen Mitteln. Diese können jedoch das Material der Türöffnungstaster oder Haltestangentaster angreifen. Die Tastflächen der Serien CK, PK52, PK sowie HST bestehen aus Polycarbonat beziehungsweise Polyamid. Diese hochwertigen technischen Kunststoffe weisen viele Vorteile auf wie Festigkeit, Steifigkeit, Witterungsbeständigkeit. Aber bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist auf die Kunststoffverträglichkeit zu achten. Es ist wichtig, dass die verwendeten Mittel sach- und fachgerecht eingesetzt werden. Denn ansonsten könnte das Erscheinungsbild Mattierungen oder Rissbildungen aufweisen. Dies kann dann zur Beschädigung oder Fehlfunktion des TSL-Produkts führen.

Das hausinterne Prüflabor der TSL-ESCHA hat unsere Produkte mit verschiedensten Reinigungschemikalien getestet, die auf den Anforderungen und Reinigungshinweisen von verschiedenen Herstellern und Verkehrsbetrieben basieren. Diese Übersicht ist im Downloadbereich unserer Website zu finden. Grundsätzlich sind Alkohole wie Isopropanol und Ethanol pur angewendet sehr schädlich für Kunststoffe. Daher ist es äußerst wichtig auf das richtige Mischverhältnis zu achten. Nach dem Desinfizieren sollte die Fläche mit klarem Wasser abgespült werden.

Auf die Frage, ob eine tägliche Reinigung von S-Bahn- und U-Bahn-Zügen sowie Bussen und Trambahnen mit Desinfektionsmitteln erforderlich ist, antwortete das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). „Eine Desinfektion von Flächen im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Eine Übertragung von Infektionserregern durch Flächen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind mit einer konsequenten Umsetzung von einfachen Basishygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Vermeidung des Handkontakts mit Mund, Augen oder Nase und das häufige Händewaschen, zu verhindern“, steht auf der Website der Gesundheitsbehörde und weiter heißt es: „Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 ist die Tröpfcheninfektion, das heißt über direkten Mensch-zu-Mensch-Kontakt. Eine Übertragung durch kontaminierte Flächen ist zwar prinzipiell nicht ausgeschlossen, ist nach derzeitigem Wissensstand jedoch noch nicht nachgewiesen worden. Darüber hinaus sind Coronaviren aufgrund ihrer Struktur nicht sehr stabil in der Umwelt.“